Digitalisierung als Mittel zur nachhaltigen Arztpraxis
Allgemeine Maßnahmen die für private Haushalte und gewerbliche Betriebe gelten, um nachhaltiger zu wirtschaften, lassen sich vollumfänglich auch auf den Praxisbetrieb übertragen, z.B:
– energiesparende Elektronik
– Räumlichkeiten in energieeffiziente Gebäuden, ggf. mit eigener Grünstromerzeugung
– Vermeidung von Papier, wenn nötig Einsatz von recycletem Papier (Auszeichnung „blauer Engel“)
Wie kann ich IT Systeme nutzen, um meine Praxis nachhaltiger zu betreiben?
Gerade bei der Reduzierung des Papierverbrauchs hilft der Einsatz von IT Systemen weiter.
Und die Durchführung von Videosprechstunden reduziert nicht nur den Zeitaufwand und die körperliche Belastung durch die fehlenden Fahrten für den Patienten, sondern auch den entsprechenden CO2 Ausstoß. Bei ansteckenden Krankheiten lässt sich damit auch das Ausbreitungsrisiko senken.
Gesetzliche Pflicht
Im Zuge der vom Gesetzgeber geforderten Bereitstellung bzw. Umstellung auf digitale Datenhaltung und Kommunikation zwischen Ärzten, Krankenhäusern der kassenärztlichen Vereinigung, Krankenkassen, Apotheken und den Patienten wird beschriftetes Papier zwangsläufig von rein digitaler Datenhaltung verdrängt.
Diese Bereitstellungspflicht ist ab 2020 in Teilen verpflichtend und soll 2022 vollumfänglich abgeschlossen sein.
So haben Patienten ab dem 01.01.2021 Anspruch auf Bereitstellung (durch die Krankenkasse) und Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA), und vom 01.07.2021 an müssen alle Arztpraxen auf Patientenwunsch Diagnose und Therapiedaten in der ePA ablegen 1.
Ebenso ab dem 01.07.2021 können Ärzte Rezepte elektronisch ausstellen, der Patient enthält dann die Einlöseberechtigung für die Apotheke aufs Smartphone. Im nächsten Schritt, ab dem 01.01.2022, dürfen verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel nur noch elektronisch verordnet werden 2.
Die Einführung des Kommunikationsdienstes KIM („Kommunikation in der Medizin“) wird insbesondere das veraltete und unsichere Fax beim Austausch von Falldaten zwischen Ärzten ablösen.
Von der digitalen Transformation im Gesundheitswesen wird neben dem höheren Automatisierungsgrad mehr Sicherheit für die Patienten bei der Behandlung, eine bessere Transparenz hinsichtlich Kosten und den Abläufen im Gesundheitswesen erwartet.
Ärztliche Kür
Neben der beschriebenen Pflicht und dem Kollateralnutzen für die Nachhaltigkeit steht die Kür, dazu können Angebote wie die schon erwähnten Videosprechstunden zählen, sofern es die medizinische Sachlage und die digitale Ausstattung und Aufgeschlossenheit von Arzt und Patient zulässt.
Auch praxisinterne Verwaltungsarbeiten lassen sich bei Vorhandensein von digitaler Infrastruktur und entsprechenden Maßnahmen zum Datenschutz vom Wohnort der Praxismitarbeiter durchführen.
Wie wäre es auch damit, die im Wartezimmer ausliegenden Magazine aus verkeimten Papier durch ein digitales Lesezirkelangebot zu ersetzen?
Wer kann mir bei der Umsetzung der Digitalisierung meiner Praxis helfen?
In jeder Arztpraxis finden sich heute IT Systeme zur Praxisverwaltung. Diese werden in den meisten Fällen von Dienstleistern beschafft, betreut und gewartet. Oft verfügen diese Dienstleister auch über die nötigen Kenntnisse für die Einrichtung der Technik zur Teilnahme an den oben erwähnten Diensten. Das nötige Fachwissen sollte die Themen
– Netzwerktechnik
– VPN (konkret die telematische Infrastruktur im Gesundheitswesen) mit den Konnektoren in den verschiedenen Versionen
– Grundlagen der gesichterten Kommunikation
– DSGVO
umfassen.
Falls Sie eine Zweitmeinung oder neutrale Beratung und Hilfe bei der Umsetzung für die digitale Transformation benötigen: digitaljetzt@hansduerr.de